AGB Chef Dom Catering Service

1. Leistung

Chef Dom Catering Service verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrags in sorgfältigster und professioneller Weise vorzugehen. Die Lebensmittel sind frisch und von höchster Qualität. Chef Dom arbeitet sehr eng mit Lieferanten zusammen, die ihm höchste Qualität garantieren.

2. Auftragsbestätigung

Eine Auftragsbestätigung erfolgt in schriftlicher Form. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende oder vom Kunden zusätzlich angeforderte Leistungen werden separat in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich bis spätestens 1 Woche vor dem Anlass alle teilnehmenden Gäste anzugeben. Sollte die Anzahl der bestätigen Gäste überschritten werden, so werden die zusätzlichen Gäste nachträglich in Rechnung gestellt. Die Firma Chef Dom Schmitt, lehnt jegliche Verantwortung ab, wenn es zu Engpässen in der Verpflegung, hervorgerufen durch Gäste, welche der Firma nicht gemeldet wurden, kommt.

3. Offerten

In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine weitere detaillierte Offerte und kommt ein Vertrag später nicht zustande, so ist die Firma Chef Dom Schmitt berechtigt, für Ihre Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Offerten eine Unkostenentschädigung gemäss effektivem Aufwand und Spesen zu fordern. Ein vom Kunden gewünschtes Probeessen oder eine Degustation von Weinen wird speziell verrechnet. Annullierungen von verbindlich reservierten Daten sind kostenpflichtig.

4. Teilnehmerzahl

Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss bis spätestens 10 Arbeitstage vor dem Anlass, wenn möglich schriftlich, übermittelt werden. Bei nachträglicher Unterschreitung der Anzahl Gäste wird automatisch die ursprünglich vereinbarte Anzahl verrechnet.

Abbestellung von Anlässen 40-1 Tage vor dem Anlass. Bei Absage eines Anlasses werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

Bei einer Abbestellung von Einzelposten der in der Bestätigung aufgeführten Positionen, gilt dieselbe Regelung. Es liegt im Ermessen der Firma, ob diese in Rechnung gestellt werden oder nicht.

5. Hilfspersonenhaftung

Chef Dom Schmitt schliesst eine Haftung für Schäden am Kunden aus, welche durch allfälliges Hilfspersonal, das vom Veranstalter gestellt wird, verursacht wird.

6. Nachtzuschläge

Ab Mitternacht wird zum üblichen Stundenansatz für Service- und Küchenpersonal zusätzlich ein Nachtzuschlag von 20% pro Stunde und Person verrechnet.

7. Technische Anlagen

Für von uns gemietete technische Anlagen erheben wir eine Vermittlungsgebühr von 15%. Sollten Störungen oder Defekte an technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, wird die Firma Chef Dom Schmitt soweit möglich für die sofortige Abhilfe besorgt sein. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann daraus nicht hergeleitet werden und werden nicht akzeptiert.

8. Infrastruktur

Für die Miete von Infrastruktur gelten die allgemeinen Vertragsbestimmungen. Diese sind im Auszug über die Vertragsbestimmungen für die Miete von Festzelten und Zubehör ersichtlich.

9. Haftung

Chef Dom Schmitt übernimmt keinerlei Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände Dritter. Das Mietmaterial (Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche etc.), das nicht vollständig und nicht unbeschädigt zurückgegeben wird, gehen zu Lasten des Kunden und werden diesem zum Neuwert in Rechnung gestellt. Zusätzliche Kosten durch Diebstähle oder Beschädigungen am Mietmaterial durch den Mieter selbst oder durch Dritte verursacht, sind vom Mieter zu übernehmen.

10. Zahlungsbedingungen

Chef Dom Schmitt erhebt in der Regel ca. 4 Wochen vor Durchführung eines Anlasses eine Akontozahlung von 50% für Wareneinkäufe. Die Restzahlung ist nach Abschluss des Anlasses gemäss detailliert ausgestellter Rechnung innerhalb von 10 Tagen rein netto zahlbar. Bei erheblich verspäteter Zahlung der Rechnung, hat Chef Dom Schmitt das Recht, nachträglich 5% Verzugszins auf die Gesamtsumme ab dem Datum der Fälligkeit in Rechnung zu stellen.

11. Zusätzliches

Chef Dom Schmitt ist verpflichtet, die in der Auftragsbestätigung angegebene Anzahl Gäste zu verpflegen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Lebensmittel, welche nicht verzehrt worden sind. Es obliegt der Firma Chef Dom Schmitt über die Verwendung der Speisen zu entscheiden.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus einem Vertrag ist Bremgarten. Es gilt das schweizerische Recht.